Anmeldung eines Kindes:

Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes ist die Vereinsmitgliedschaft eines Erziehungs-/Sorgeberechtigten (Jahresbeitrag 25,00 Euro).
Dies gilt sowohl für einen Betreuungsplatz, als auch für die Aufnahme auf die
Warteliste.
Eine Beitrittserkärung erhalten Sie in der Einrichtung oder per Mail.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Kind in unserer Einrichtung anzumelden, müssen Sie online im Kita Portal des Hochsauerlandkreis ein Elternkonto eröffnen. 

www.kitaportal.hochsauerlandkreis.de

Nachdem Ihre Daten bei uns eingegangen sind, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Gerne können wir auch, nach telefonischer Terminabsprache, einen Rundgang durch die Einrichtung machen und ggf. offene Fragen im persönlichen Gespräch klären.

Öffnungszeiten:

25 Stunden Betreuungszeit: 
wird in unserer Einrichtung nicht angeboten

35 Stunden Betreuungszeit geteilt:
montags- freitags 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Betreuung über Mittag und Teilnahme am Mittagessen sind, unter bestimmten Voraussetzungen, nach Rücksprache mit der Leitung, möglich) (siehe Konzeption).

45 Stunden Betreuungszeit:
montags bis freitags von 06:30 Uhr bis 17:30 Uhr (bei Bedarf 19:30 Uhr)  

Die tägliche Betreuungszeit sollte neun Stunden nicht überschreiten. Die gebuchte Wochenstundenzahl (35 Std. oder 45 Std.) darf nicht überschritten werden. 

Bei Bedarf von Frühdienst (06:30 Uhr – 07:30 Uhr) oder Spätdienst (16:30 Uhr - 17:30 Uhr) geben Sie dies bitte bis donnerstags, für die nächste Woche, in der Gruppe an.  

Im Zeitraum um Weihnachten und Neujahr herum wird die Einrichtung jeweils für einige Werktage geschlossen; dazu kommt eine 3-tägig Fortbildung für die Mitarbeiter/innen. Weitere Schließzeiten (Ferienzeiten) sind nicht vorgesehen.

Kosten:

Beiträge für den Besuch der KITA richten sich nach den jeweiligen Vorgaben des Landes NRW über die Beitragsfreiheit und die Vorgaben des Kreisjugendamtes. Auskünfte erteilt auch die Stadtverwaltung Marsberg.

Zuzüglich zu den, von der Komune erhobenen Beitrag (errechnen sich aus dem Jahresbrutto der Erziehungsberechtigten), ergeben sich folgende weitere Kosten.

Bei 35 Wochenstunden
Betreuungszeit 6,00 € „Stundenausgleich Trägerverein“ sowie 9,00 € „2. Frühstück / Nachmittagsimbiss“ / Monat / Kind.

Bei 45 Wochenstunden
Betreuungszeit sind zu zahlen 6,00 € „Stundenausgleich Trägerverein“ Monat / Kind sowie 3,00 € Essengeld / Tag / Kind. 
Abmeldung vom Mittagessen ist jeden Tag bis 09.00 Uhr möglich.

Bei den Mahlzeiten können, in den meisten Fällen, besondere Wünsche oder Notwendigkeiten aus gesundheitlichen (Attest nötig) oder religiösen Gründen berücksichtigt werden.

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